(stationär, Allgemeinanästhesie)
Die Folgen einer ausgeprägten Verkrümmung der Nasenscheidewand (wachstumsbedingt oder Traumafolge) sowie einer ausgeprägten Vergrößerung der unteren Nasenmuschel beidseits sind eine Einengung der Nasenhaupthöhlen mit Beeinträchtigung der Nasenatmung.
Die behinderte Nasenatmung kann u.a. zu immer wiederkehrenden Infekten der oberen Luftwege, zu Schnarchen, Schlafstörungen und Kopfschmerzen führen. Desweiteren kann dadurch die Entstehung chronischer Nasennebenhöhlenentzündungen begünstigt werden.
Die Nasenscheidewand, die aus Knorpel und Knochen besteht, trennt die Nasenhöhle in die beiden Nasenhaupthöhlen.
Die Nasenmuscheln sind für die Anwärmung, Reinigung und Anfeuchtung der Luft zuständig.
Die operative Begradigung der Nasenscheidewand und ggfs. Reduktion der unteren Nasenmuscheln wird am liegenden Patienten in Allgemeinnarkose durchgeführt.
Operation
Diese Operation erfolgt durch die Nasenlöcher, so dass von außen keinerlei Narben sichtbar sind.
Über einen Schnitt im Naseneingang auf der rechten Seite wird die Schleimhaut von Knorpel und Knochen gelöst. Verbogene und überschüssige Anteile der Nasenscheidewand werden entfernt. Entnommene Knorpelfragmente werden begradigt und wieder eingesetzt, so dass anschließend die Nasenscheidewand gerade und spannungsfrei in der Mittellinie steht.
Zur Optimierung des Ergebnisses wird dieser Eingriff in der Regel mit einer Conchotomie kombiniert.
Zur Stabilisierung der Nasenscheidewand in der Mittellinie werden Septumschienen eingenäht, die nach 10-14 Tagen im Rahmen der post-operativen Nachsorge wieder entfernt werden.
Den Abschluss des Eingriffes bildet die Einlage einer lockeren Tamponade.
Über Röhrchen an den Septumschienen ist normalerweise auch direkt nach der Operation, selbst mit liegender Tamponade, eine Atmung über die Nase möglich.
Behandlungserfolg
Im Regelfall ist mit der operativen Begradigung der Nasenscheidewand und der Verkleinerung der Nasenmuscheln die Nasenatmungsbehinderung behoben.
Nach der Operation je nach Heilungsverlauf und beruflicher Tätigkeit 2-4 Wochen